Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 VORRANG / VERTRAGSGEGENSTAND
Regelungsinhalt der AGBs ist der in allen geschlossenen Verträgen und allen freibleibenden Angeboten aufgeführte Leistungsumfang, mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen zwischen Herr Ribisel Catering GmbH, im folgenden Herr Ribisel genannt und dem Kunden/ Mieter. Der Leistungsumfang umfasst die Belieferung von Speisen und Getränken, die Bereitstellung von Personal (Servicekräfte/ Köche), sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Location, Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten) und die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
§ 2 ANGEBOTE
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Jedes Angebot ist mit einer Gültigkeit von maximal 3 Monaten versehen. Nach Ablauf der aufgeführten Frist verliert das Angebot seine Gültigkeit.
§ 3 ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 3 Monate verstrichen sind. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug beziehen wir uns auf § 288 BGB, die Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der Kunde teilt Herr Ribisel Catering GmbH 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die die Grundlage für die Rechnungsstellung bildet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl, um mehr als 20% ist Herr Ribisel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nach Absprache in Schriftform und schriftlicher Bestätigung durch Herr Ribisel möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Dazu gebuchte abweichende Leistungen werden in vollem Umfang berechnet. Die Leistungen von Herr Ribisel werden zu den im Leistungsumfang genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht wurden. Für den Fall, dass eine Lieferung / Leistung nicht in dem Leistungsumfang aufgeführt ist, ist Herr Ribisel berechtigt, nach den allgemeingültigen Preisen der Gastronomie bzw. zu den üblichen Stundensätzen und der zugrunde liegenden Gesamtkalkulation nach billigem Ermessen abzurechnen.
§ 4 á Konto
Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 2.000,00 EUR, darf Herr Ribisel bis zu 75% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Anzahlung/á Kontozahlung berechnen. Diese Anzahlung wird mit einer gesonderten Rechnung angefordert und ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an Herr Ribisel zu zahlen. Diese wird mit den inder Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
§ 5 WEISUNGSBERECHTIGUNG
Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Herr Ribisel weisungsberechtigt.
§ 6 LEISTUNGSHINDERNISSE
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein. Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Herr Ribisel liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, ist Herr Ribisel berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern. Für Auf-und Abbau, sowie für die Lieferung ist vom Kunden ungehinderter Zugang zur Veranstaltung sicherzustellen.
§ 7 STORNIERUNG
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir 14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%, 7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages. Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich Herr Ribisel vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
§ 8 RÜCKTRITT
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Herr Ribisel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kundeauf Rückfrage von Herr Ribisel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (siehe § 4) nicht geleistet, so ist Herr Ribisel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist Herr Ribisel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von Herr Ribisel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; Herr Ribisel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Herr Ribisel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Insofern Herr Ribisel nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Herr Ribisel nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum-oder Equipmenteigentümers begründet ist. Herr Ribisel behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 ÄNDERUNGEN
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet-und Speisenangebot können saison-oder qualitätsbedingt auftreten.
§ 10 TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen und Abholung von Speisen und Getränken beträgt min. 40,00 EUR netto innerhalb des Berliner Stadtgebiets. Für anzulieferndes Geschirr/ Mobiliar wird zusätzlich min. 80,00 EUR netto im Berliner Stadtgebiet berechnet. Die Lieferung beinhaltet 1 Fahrer zzgl. Aufbauzeit vor Ort von max. 30 Minuten. Weiterer Personal-oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums. Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Schulstraße 24, 13347 Berlin , geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben. Für Lieferungen und Leistungen außerhalb des Berliner Stadtgebietes wird eine individuelle Kilometerpauschale, abhängig vom Auftragsvolumen, festgesetzt.
§ 11 MÄNGEL
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt. Lebens-und Genussmittel, die vom Auftraggeber falsch bestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Stunden nach der Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmtHerr Ribisel keine Haftung.
§ 12 SCHADENSERSATZPFLICHT
Mitgeführte Ausstellungs-oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Herr Ribisel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungstag und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
§ 13 MIETPREIS – MIETEINHEIT – ÜBERGABE/RÜCKGABE
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen inklusive Sonn-und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
§ 14 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON MIETGEGENSTÄNDEN
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet: -den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern -uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist-alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen. Der Kunde stellt Herr Ribisel von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen frei, soweit diese von Ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.Hiervon mitumfasst sind ebenfalls etwaige behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammengang mit der Veranstaltung gegen Herr Ribisel als Betreiber der Räumlichkeiten verhängt werden können. Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.
§ 15 GEMA, KÜNSTLER, VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT, SONSTIGE GENEHMIGUNGEN
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMAGebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Herr Ribisel kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann Herr Ribisel eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern. Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch Herr Ribisel beauftragten Künstler ist die Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen-und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden. Dem Kunden obliegt bei Veranstaltungen in von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc. rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen. Herr Ribisel ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit Herr Ribisel eine abweichende Regelung getroffen werden.
§ 16 EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
§17 SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mit Ihrer Unterschrift / bzw. Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 18 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. „Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.“ Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Berlin.
Herr Ribisel Catering GmbH
Liebenwalder Str. 13
13347 Berlin
Steuernummer: 37/344/50022
Handelsregister: Berlin, HRB177994B
USt-IdNr.: DE306734842